Prinzipskizzen der Gewässerunterhaltung
Satzungsbestimmungen Gewässerunterhaltung
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Gehölzpflege bei ausgebauten Gewässern
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Gehölzpflege bei nicht ausbauten Gewässern
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Fachgerechte Gewässerunterhaltung
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Die Aufgaben der Verbände werden durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), das Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) geregelt und in einer Satzung der jeweiligen Verbände festgesetzt. Die Aufgaben umfassen vorrangig folgende Punkte (gemäß § 2 WVG):
D.h. im weitesten Sinne ist es die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Die geschieht unter Berücksichtigung von ökologischen, landeskulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Die Verbände unterhalten die Gewässer je nach Anforderung und Entwicklungsziel maschinell, d.h. mit einem Bagger mit Mähkorb bzw. Grabenräumschaufel oder manuell.
Betriebshof
Die manuelle Unterhaltung der Gewässer erfolgt durch die "Auwärter". Hier wird die Arbeit mit handgeführten Maschinen oder Werkzeugen (Motorsense, Motorsäge, Sense, Forke, Schaufel, Spaten und Handhebelzug) durchgeführt und ist damit in besonders sensiblen Bereichen angebracht.
Die Auwärter sind in allen Aufgabenbereichen tätig. Dies umfasst Böschungsmahden, Sohlkrautungen, Sohlräumungen, einfachen Reparaturarbeiten an Schächten und Rohrleitungen und Hindernisbeseitigungen sowie in den Wintermonaten die
Gehölzpflege.
Die häufigsten Arbeiten, welche von den Verbänden an den Gewässern auszuführen sind, werden hier kurz beschrieben.
Diese Arbeit beinhaltet das Abschneiden und Entfernen des übermäßigen Pflanzenbewuchses auf den Böschungen mittels eines Mähkorbs (maschinell) oder Sensen (manuell). Die Mahd kann durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.
"Beim Mähen von Uferpflanzen muss bedacht werden, dass der Bereich gleich oberhalb des Wasserspiegels
wichtige Verstecke und Lebensstätten für Fische und Kleintiere bietet. Die Wurzeln stabilisieren darüber
hinaus den Boden. Zumindest der Übergangsbereich Land-Wasser darf deshalb nicht angetastet werden."
Dr. Ludwig Tent, "Ökologische Gewässerunterhaltung unter den Anforderungen der EU-WRRL,
Veranstaltung des DBVW, Rostock 08.09.2004"
2. Sohlkrautung
Der Krautaufwuchs in einem Gewässer ist vor allem von der Fließgeschwindigkeit, dem Nährstoffgehalt
und den Lichtverhältnissen abhängig. Die Häufigkeit und die Art der Entkrautung richten sich nach den
notwendigen Bedürfnissen des Wasserabflusses. Es wird eine Beseitigung der Verkrautung einschließlich
der Entnahme der Krautwurzeln oberhalb der gewachsenen Sohle vorgenommen. Die Sohlkrautung wird maschinell
(Mähkorb) bzw. manuell (Forke) durchgeführt. Durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten kann
die Krautung den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.
3. Sohlräumungen
Durch Erosions- und Sedimentationsprozesse im fließenden Gewässer entstehen Ablagerungen, die die Fließgeschwindigkeit
eines Gewässers beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang und aufgrund unterschiedlicher Belastungen
der Gewässer bilden sich in Abschnitten mit sehr geringer Fließgeschwindigkeit Schlammablagerungen. Dies
kann gerade in den Sommermonaten zu einem erheblichen Sauerstoffentzug in den Gewässern führen. Die Beseitigungen
von Auflandungen und Schlammablagerungen im Gewässerbett mittel Grabenräumschaufel (maschinell) oder manuell
wird mit dem Begriff Sohlräumung beschrieben. Diese Arbeiten werden im Vorfeld mit der zuständigen unteren
Wasserbehörde abgestimmt.
Für die Entwicklung der Fließgewässer werden im Bereich der Böschung und des Uferrandstreifens eines Gewässers Anpflanzungen von Gehölzen vorgenommen. Diese gepflanzten oder natürlich vorhandenen Gehölze sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden um eine ausreichende Beschattung des Gewässers und der Böschungen zu gewährleisten. Die Gehölzpflegearbeiten werden ausschließlich in notwendigen Abschnitten fachgerecht durchgeführt.
5. Hindernisbeseitigung
Diese Arbeit wird vorrangig durch die Auwärter ausgeführten. Es werden Verklausungen (Verkeilen von
Treibholz) an Durchlässen, Brücken und Stegen und sonstigen Engstellen im Gewässer, welche bei Hochwasserereignissen
zur Schädigung von Anliegern führen, entfernt.
6. Rohrleitungsreparaturen
Defekte durch Verstopfungen (z.B. Wurzelwerk) oder Schäden an Rohrleitungen in verrohrten Gewässerabschnitten
werden durch Spülungen bzw. Sanierung behoben. Diese Aufgaben werden durch beauftragte Fachunternehmen
durchgeführt.